Prüfungen
Der „Älteste Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands“ THP prüft auch in Schleswig-Holstein. Dies findet in der Regel zwei mal jährlich in Rendsburg in den dortigen Königsfurt Seminaren www.koenigsfurt-seminare.de nach den bekannten Kenntnisprüfungsrichtlinien statt.
Die Kenntnisüberprüfungsrichtlinien dienen dem Nachweis eines Mindestwissens, das ein Tierheilpraktiker zur Führung einer Tierheilpraxis haben sollte.
Der zu den Kenntnisüberprüfungsrichtlinien gehörende Fragenkatalog des Ältesten Verbands der Tierheilpraktiker seit 1931 e.V. unterliegt einer ständigen Kontrolle und regelmäßiger Überarbeitung. Neue Fragen/Antworten werden aufgenommen und bestehende Fragen/Antworten herausgenommen.
Ein Auszug aus dem jeweils gültigen Fragenkatalog wird veröffentlicht und kann über die Geschäftsstelle bestellt werden.
Die Kenntnisüberprüfung besteht aus vier Prüfungsteilen:
- 1. schriftliche Prüfung
- 2. mündliche Prüfung
- 3. praktische Prüfung
- 4. Facharbeit
Die Prüfungsteile 1. bis 3. können an einem Tag abgelegt werden. Bestimmungen zu den einzelnen Prüfungsteilen werden nachfolgend differenziert beschrieben.
Die Prüfungsteile 1. bis 3. müssen vor Ort abgelegt werden; zugesandte beantwortete Fragen mit einer eidesstattlichen Erklärung, das die Fragen allein und ohne Hilfsmittel beantwortet wurden, werden nicht anerkannt.
Die Prüfungsteile 2. bis 4. werden von mindestens zwei Prüfern abgenommen.
Zu den Prüfungsteilen 2. und 3. werden schriftliche Protokolle erstellt, der Prüfungsteil 4. wird schriftlich beurteilt.
Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, gilt die gesamte Kenntnisüberprüfung als nicht bestanden. Der nicht bestandene Prüfungsteil muss wiederholt werden.
Die Kenntnisüberprüfung wird vom Ältesten Verbands der Tierheilpraktiker seit 1931 e.V. mindestens zweimal jährlich durchgeführt. Nach der bestandenen Kenntnisüberprüfung wird dem Prüfling ein Zertifikat ausgehändigt und er ist berechtigt das Verbandszeichen zu tragen.
Kenntnisüberprüfungen von Tierheilpraktikerschulen werden nur anerkannt, wenn sie gemäß den Kenntnisüberprüfungsrichtlinien des Ältesten Verbands der Tierheilpraktiker seit 1931 e.V. durchgeführt und im Beisein autorisierter Vertreter des Ältesten Verbands der Tierheilpraktiker seit 1931 e.V. abgenommen werden.